AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 3Pi – Enabling Sustainability GmbH

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
    1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte (Beratungsaufträge, Buchung von Fachvorträgen, etc.) zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmerin (3π – Enabling Sustainability GmbH) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmerin verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
    3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
    4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  2. Umfang und Grenzen des Beratungsauftrages / Stellvertretung
    1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
    2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nach den Umständen des Einzelfalls festzulegen, wer als Berater:in oder als Beraterteam bei der/dem Auftraggeber:in tätig wird. Die Auftragnehmerin ist auch berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.
    3. Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die Auftragnehmerin anbietet.
    4. Die Tätigkeit der Auftragnehmerin ist in erster Linie eine beratende Tätigkeit, d.h. eine Auskunftserteilung über wirtschaftliche, rechtliche oder technische Sachverhalte und
 Zusammenhänge.
 Die Beurteilung unternehmerischer Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und die Entscheidung über die unternehmerische Umsetzung liegen allein bei der/beim Auftraggeber:in. Die Auftragnehmerin haftet daher nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen und sonstigen unternehmerischen Maßnahmen der/des Auftraggeber:in. 

  3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung
    1. Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
    2. Der/die Auftraggeber:in wird die Auftragnehmerin auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
    3. Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass der Auftragnehmerin auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters:in bekannt werden.
    4. Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Auftragnehmerin von dieser informiert werden.

  4. Weisungsfreiheit
    1. Die Auftragnehmerin ist bei der Vertragserfüllung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

  5. Schutz des geistigen Eigentums
    1. Die Urheberrechte an den von der Auftragnehmerin und ihren Mitarbeiter:innen, Konsulenten und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Stellungnahmen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträgern, Vortragsunterlagen, etc.) verbleiben bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Auftragnehmerin – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
    2. Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung von Unterlassungs- und/oder Schadenersatzansprüchen, etc.

  6. Gewährleistung
    1. Die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben.  
    2. Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

  7. Haftung / Schadenersatz
    1. Die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Auftragnehmerin beigezogene Dritte zurückgehen. 
    2. Die Auftragnehmerin haftet bei hybriden oder virtuellen Erbringungen von Beratungsleistungen nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der verwendeten Plattform und für keine bestimmte Qualität der Übertragung. Es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der verwendeten Plattform. 

  8. Geheimhaltung / Datenschutz
    1. Die Auftragnehmerin und die/der Auftraggeber:in verpflichten sich wechselseitig zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr/ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der jeweils Anderen erhält.
    2. Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin und der/die Auftraggeber:in, über den gesamten Vertragsinhalt sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Kund:innen des/der jeweils Anderen, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
    3. Die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden. 
    4. Ausnahmen von der Schweigepflicht bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
    5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten (inkl. Speicherungen und Offenlegungen gegenüber Behörden, etc.). Der/die Auftraggeber:in leistet der Auftragnehmerin Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

  9. Dauer des Vertrages
    1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts (des definierten Beratungsumfangs, des abgehaltenen Workshops, etc.) und der Bezahlung des hierfür vereinbarten Entgelts (z.B.: Abrechnung nach Stunden- bzw. Tagessätzen, etc.).
    2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite schriftlich (z.B. auch per E-Mail an die zuletzt vom Vertragspartner bekanntgegebene E-Mail-Adresse) ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
      • wenn eine Vertragspartei Vertragsverpflichtungen (dazu zählen auch die AGB der Auftragnehmerin) und/oder ungeschriebene Loyalitätsverpflichtungen derart verletzt, dass eine gemeinsame Weiterarbeit nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar ist oder 
      • wenn eine Vertragspartei  (beispielsweise bei Zwischenabrechnungen oder vereinbarten Vorauszahlungen) mehr als zwei Wochen in Zahlungsverzug gerät.

  10. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt österreichisches materielles Recht. 
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit den gegenständlichen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

  11. Salvatorische Klausel 
    1. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB oder ihrer Bestandteile unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Statt der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.
       
  12. AGB für Veranstaltungen der 3Pi – Enabling Sustainability GmbH
    1. Für Veranstaltungen (online und offline Vorträge, Trainings, Seminare, Workshops, etc.) gelten ergänzend zu den gegenständlichen AGB, die AGB für Veranstaltungen der 3Pi – Enabling Sustainability GmbH. Diese können hier in ihrer aktuellen Version eingesehen werden.
    2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Regelungen der gegenständlichen AGBs und den AGB für Veranstaltungen der 3Pi – Enabling Sustainability GmbH gelten die Regelungen der gegenständlichen AGB. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der 3Pi – Enabling Sustainability GmbH

  1. Geltungsbereich
    1. Die gegenständlichen AGB gelten für alle Leistungen der 3Pi-Enabling Sustainability GmbH (kurz: 3Pi), die im Zusammenhang mit Veranstaltungen (online und offline Vorträge, Trainings, Seminare, Workshops, etc.) stehen.

  2. Zustandekommen des Vertrags
    1. Werbeschaltungen und Angebote von 3Pi zur Teilnahme an Veranstaltungen sind unverbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
    2. Anmeldungen zu Veranstaltungen als Teilnehmer:in können verbindlich nur via Eventbrite (siehe Punkt 3) oder in Ausnahmefällen schriftlich per E-Mail erfolgen (office@3Pi.group).
    3. Die Annahme der Anmeldung des/der Teilnehmer:in durch 3Pi ist erst dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung der Anmeldung (Auftragsbestätigung) übermittelt wurde.
    4. Der Vertrag über die Teilnahme bei Veranstaltungen kommt zwischen der/dem Teilnehmer:in und 3Pi zustande. Eventbrite ist nicht Vertragspartner.

  3. Eventbrite, Ticketsystem
    1. Die Plattform Eventbrite der Eventbrite, Inc. (95 Third Street, 2nd Floor, San Francisco, California, 94103 USA, Reg. 4742147, USA; online abgerufen, Stand: 12.08.2024) wird als Ticketsystem für die Abwicklung des Anmeldungsprozesses zu kostenpflichtigen Veranstaltungen genutzt. Regelungen zum Ablauf des Anmeldungsprozesses sind auf der Website von Eventbrite nachlesbar (https://www.eventbrite.de/help/de/). Neben den gegenständlichen AGB haben 3Pi und die Veranstaltungsteilnehmer:innen auch diese Regelungen von Eventbrite (samt Datenschutzbestimmungen von Eventbrite: https://www.eventbrite.de/help/de/articles/460838/datenschutzrichtlinien-von-eventbrite/ ; online abgerufen, Stand: 12.08.2024) zu beachten und einzuhalten.
    2. Die via Eventbrite eingegebenen Daten werden von Eventbrite für die automatisierte Erstellung der Rechnungsadresse des/der Teinehmer:in verwendet. Sollte danach eine geänderte Rechnung benötigt werden, verrechnet 3Pi eine Bearbeitungsgebühr von 70 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer.

  4. Stornierung
    1. Jede bestätigte Anmeldung ist verbindlich. Nimmt die/der Teilnehmer:in ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder sonstige Ersatzleistungen.
    2. Eine Stornierung der Teilnahme kann nur über Eventbrite vorgenommen werden. Eine Stornierung ist bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen wird eine Gebühr von 50% der Teilnahmegebühr erhoben. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung erfolgt keine Rückerstattung.

  5. Programmänderungen und Leistungsänderungen bei Verschiebung oder Absage von Veranstaltungen
    1. Das Programm kann inhaltlich von der Programmankündigung abweichen. 3Pi ist berechtigt, angekündigte Referent:innen durch andere zu ersetzen und andere notwendige Veränderungen unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
    2. 3Pi ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, insbesondere bei unzureichender Anzahl Teilnehmender oder wegen Verhinderung eines/einer Referent:in. Die Teilnehmenden werden hiervon per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Bereits gezahlte Ticketpreise werden im Falle einer Absage zurückerstattet. Im Falle einer Verschiebung behalten bereits gekaufte Tickets ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen. In beiden Fällen werden den Teilnehmenden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.
    3. Besondere Bestimmungen in Zusammenhang mit höherer Gewalt bzw. Corona: Wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt bzw. Corona-Maßnahmen, die ein Abhalten der Veranstaltung in der geplanten Form verunmöglichen, nicht stattfinden kann, ist 3Pi berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben und/oder in digitaler Form abzuhalten (einseitige Leistungsänderung). Bereits gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen. Dem/der Teilnehmer:in werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.
    4. 3Pi haftet nicht für derartige Änderungen oder Ausfälle von Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen oder solchen, die durch Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse betreffend den oder die jeweilige:n Refernt:in verursacht wurden. In einem solchen Fall wird von 3Pi den Teilnehmer:innen ein Ersatztermin angeboten. Sollte dieser nicht wahrgenommen werden können, erfolgt eine Erstattung der Kursgebühr (exkl. der von Eventbrite verrechneten Gebühren) bzw. ein Guthaben für eine Ersatzveranstaltung. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von den Teilnehmer:innen schriftlich bekannt zu gebendes Konto.

  6. Haftung und Schadenersatz / Haftungsausschluss
    1. Der Besuch von Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für allfällige Schäden ist jegliche Haftung von 3Pi ausgeschlossen, wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vertragliche Pflichten verletzt wurden. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden.
    2. Eine allfällige Haftung ist jedenfalls auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt und umfasst keine mittelbaren Schäden.
    3. Soweit die Haftung von 3Pi ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    4. Erstattungsansprüche Teilnehmender wegen bloß temporärer Störungen einer Veranstaltung (insbesondere auch bei digitalen Veranstaltungen) sind ausgeschlossen.
    5. 3Pi haftet bei hybriden oder virtuellen Veranstaltungen nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der verwendeten Plattform und für keine bestimmte Qualität der Übertragung oder Aufnahme. Es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der verwendeten Plattform.
    6. 3Pi haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der von den Teilnehmer:innen mitgebrachten Gegenstände (inklusive Garderobe) und von etwaigen Wertgegenständen.
    7. 3Pi übernimmt keine Haftung für Handlungen, die aufgrund der in der Veranstaltung vermittelten Inhalte erfolgen. 3Pi haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die den Teilnehmer:innen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstatlung entstehen.
    8. 3Pi erbringt ihre Leistungen durch eigene Mitarbeiter:innen oder ganz oder teilweise durch Dritte, u.a. selbständige Vortragende, freiberufliche Kooperationspartner:innen, u. Ä. Trotz sorgfältiger Auswahl kann 3Pi für die Richtigkeit und Vollständigkeit der präsentierten Inhalte keine Gewähr leisten oder haften.
    9. Die Inhalte der Veranstaltungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsauskunft dar. Sie bieten zum Teil einen Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen. Für spezifische, rechtliche Fragestellungen (inkl. konkrete Compliance-Fragen) ist es erforderlich, eine individuelle rechtliche Beratung durch qualifizierte Fachleute in Anspruch zu nehmen. Da sich rechtliche Rahmenbedingungen laufend ändern, ist 3Pi zwar bemühet, die Inhalte der Veranstaltungen zum Zeitpunkt der Veranstaltung so aktuell wie möglich zu halten; eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und deren Nutzung durch die Teilnehmer:innen kann 3Pi aber dennoch keine Haftung übernehmen.

  7. Schutzrechte, Urheberrecht
    1. Sämtliche Urheberrechte an den für und im Rahmen der Veranstaltung erstellten Werken (Veranstatlungsunterlagen, Präsentationen, Videoaufzeichnungen, sonstige Dokumente, etc.) stehen 3Pi zu. Die den Teilnehmer:innen ausgehändigten oder elektronisch übermittelten Unterlagen dienen ausschließlich der eigenen, persönlichen Nutzung. Ein Verwertungs-, Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie ein Zurverfügungstellungsrecht ist davon ausdrücklich nicht umfasst.
    2. 3Pi haftet nicht für Druck- und Schreibfehler in Publikationen. 3Pi haftet nicht für den Inhalt, die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von verlinkten Webseiten und die dort vermittelten Informationen.

  8. Datenschutz
    1. Die im Zuge der Anmeldung für eine Veranstaltung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten sind zur Erfassung der Teilnehmer:innen, der Rechnungslegung und insgesamt zum Zwecke der Vertragserfüllung erforderlich. 3Pi behandelt diese Daten vertraulich.
    2. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Veranstaltung erfasst oder besprochen werden, werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.
    3. Neben den gegenständlichen Regelungen haben 3Pi und die Veranstaltungsteilnehmer:innen auch die Datenschutzbestimmungen von Eventbrite zu beachten und einzuhalten.

  9. Hausordnung & Verhaltensregeln
    1. Die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung ist einzuhalten.
    2. Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, die Veranstaltungsregeln einzuhalten und den Anweisungen der Referent:innen Folge zu leisten. Störendes Verhalten kann zum Ausschluss der Veranstaltung führen, dies ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

  10. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt österreichisches materielles Recht.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Veranstaltungen von 3Pi ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

  11. Salvatorische Klausel
    1. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB oder ihrer Bestandteile unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Statt der unwirksamen Regelung, gilt eine Regelung die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.