GREEN CLAIMS UPDATE: Wie Unternehmen ihre Green Claims validieren können

In einer aktuellen Pressemitteilung des Europäischen Parlaments wurden weitere geplante Details zur Green Claims Directive bekannt.

In einer aktuellen Pressemitteilung des Europäischen Parlaments wurden weitere geplante Details zur Green Claims Directive bekannt.

PRÜFUNG VOR VERWENDUNG: Unternehmen sollen ihre Umweltaussagen zur Prüfung vorlegen, bevor sie diese verwenden.

BESCHLEUNIGTE VERIFIZIERUNG: Für gängige und weniger komplexe Umweltaussagen sind vereinfachte Verifizierungsverfahren geplant.

SANKTIONEN: Verstöße können zum Ausschluss von Ausschreibungen, zur Beschlagnahmung von Einnahmen und zu Bußgeldern von bis zu 4% des Jahresumsatzes führen.

Die sogenannte Green-Claims-Directive ergänzt die bereits verabschiedete „Directive on Empowering Consumers for the Green Transition“ und zielt darauf ab, die Glaubwürdigkeit umweltbezogener Aussagen durch klare Informations- und Überprüfungspflichten sowie Sanktionen zu stärken.

Die Details und Implikationen der Green Claims Directive sind insbesondere für Unternehmen relevant, die sich auf eine transparente und authentische Nachhaltigkeitskommunikation konzentrieren wollen.

Es ist zu erwarten, dass die Richtlinie nach den Europawahlen im Juni vom neuen Parlament weiterverfolgt wird.