CSRD-Update: Neue Schwellenwerte

Neue Schwellenwerte legen nun fest, welche Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen müssen. Die Mitarbeiterzahl bleibt unverändert, während sich die finanziellen Grenzen erhöhen. Dieses Update bietet einen Überblick über diese Änderungen.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird ab dem Jahr 2024 für viele Unternehmen in der EU eine Verpflichtung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten und die Einführung eines neuen Berichtsstandards, den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit sich bringen. Durch diese Maßnahmen möchte die EU die Klarheit und Vergleichbarkeit von Angaben verbessern und unterstreicht ihr Bekenntnis zu einer nachhaltigen Entwicklung. So soll die Einbeziehung von Umwelt- und Sozialaspekten in die Unternehmensstrategien gefördert werden.

Große Unternehmen und KMUs, die diesen Berichtspflichten unterliegen, werden durch die Kriterien Anzahl der Mitarbeiter*innen, Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse definiert. Die entsprechenden Schwellenwerte wurden durch die EU im Oktober angepasst.

„Mit dieser Initiative werden die in der Rechnungslegungsrichtlinie festgelegten Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenkategorie eines Unternehmens geändert, um den Auswirkungen der Inflation Rechnung zu tragen.“

Europäischen Kommission

Was bleibt gleich?

Die grundlegenden Prinzipien der CSRD-Berichtspflicht bleiben dadurch unverändert. Unternehmen müssen weiterhin zwei der drei festgelegten Schwellenwerte überschreiten, um berichtspflichtig zu sein. Unverändert bleibt auch die Anzahl der Mitarbeiter*innen, angepasst wurden hingegen die Schwellenwerte für die Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse. 

Was hat sich geändert? 

Große Unternehmen müssen nun eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro und Nettoumsatzerlöse von mehr als 50 Millionen Euro aufweisen.

Mittelgroße Unternehmen finden sich nun in dem Bereich, der zwischen den neuen Grenzen für große und kleine Unternehmen liegt.

Kleine Unternehmen sind solche mit einer Bilanzsumme zwischen 450.000 Euro und 5 Millionen Euro sowie Nettoumsatzerlösen zwischen 900.000 Euro und 10 Millionen Euro.

Kleinstunternehmen werden durch eine Bilanzsumme von bis zu 450.000 Euro und Nettoumsatzerlösen von bis zu 900.000 Euro definiert.

Diese Änderungen tragen der wirtschaftlichen Realität Rechnung. Insbesondere reflektieren sie die Inflationsentwicklung seit der letzten Festsetzung der Schwellenwerte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Berichtspflichten proportional und fair bleiben und kleine sowie mittlere Unternehmen nicht unverhältnismäßig belastet werden.

Für die Berichtspflicht im Sinne der CSRD bedeutet dies:

Ausblick und Empfehlung

Der Prozess der Erstellung eines regelkonformen Nachhaltigkeitsberichts sollte nicht unterschätzt werden – er ist sowohl komplex als auch zeit- und ressourcenintensiv. Unternehmen sind gut beraten, frühzeitig mit der Planung zu beginnen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Daten korrekt erfasst und die Berichtsanforderungen vollständig erfüllt werden können. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den CSRD- & ESRS-Anforderungen erleichtert die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in die bestehenden Unternehmensprozesse und minimiert das Risiko von Überraschungen oder Engpässen kurz vor den Stichtagen.

Es ist jedoch nicht nur für Unternehmen, die über den festgelegten Schwellen liegen, ratsam, sich mit den CSRD-Richtlinien auseinanderzusetzen. Auch Unternehmen, die aktuell nicht berichtspflichtig sind, sollten sich intensiv mit den Nachhaltigkeitsanforderungen beschäftigen. 

Der zunehmende Druck, insbesondere durch die Lieferkette, Nachhaltigkeitskennzahlen bereitzustellen, wächst stetig. Unternehmen, die diesen Anforderungen nicht nachkommen, riskieren ihre Position in der Lieferkette und können wirtschaftlichen Nachteilen wie Preisdruck ausgesetzt sein. Eine proaktive Auseinandersetzung mit diesen Themen ist daher für alle Marktteilnehmer empfehlenswert.